Unbewohnbarkeitserklärung

Der Antrag um Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung für ein Gebäude muss an die Gemeinde gerichtet...

Veröffentlichungsdatum:

08.12.2022

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Der Antrag um Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung für ein Gebäude muss an die Gemeinde gerichtet werden.

Das Gemeindebauamt leitet den Antrag an die einzelnen Mitglieder der Kommission gemäß Art. 1 Abs. 3 des L.G. 23.05.1977 Nr. 13, ersetzt durch Art. 20 des L.G vom 25.11.1978 Nr. 52 weiter. Diese gibt nach erfolgtem Lokalaugenschein ein entsprechendes Gutachten ab, aufgrund dessen die Unbewohnbarkeitserklärung vom Bürgermeister erlassen wird oder nicht.

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Technische Dienste (OG 3)

SCHLOSS-THURN-STRASSE 1, 39050 DEUTSCHNOFEN+39 0471 617507bauamt@deutschnofen.eu

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Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 08:57 Uhr

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