Der Gemeinderat ist das politische Leitungs- und Kontrollorgan der Gemeinde. Er setzt sich aus dem Bürgermeister und 17 Mitgliedern zusammen.
Die wesentliche Aufgabe des Gemeinderates ist die Erstellung der Satzung und die Überwachung der gesamten Gemeindeverwaltung.
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Die in der Sitzung mit dem offenen Verfahren gefassten Beschlüsse werden mit einem Ratsbeschluss an der Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht.
Der Gemeinderat ernennt aus seiner Mitte den Gemeindeausschuss.
Die Ratsmitglieder vertreten die Bevölkerung, sind jedoch an keinen Auftrag gebunden und können für Ihre Meinungen und Äußerungen nicht zur Verantwortung gezogen werden, sofern keine strafrechtlichen Verstöße festzustellen sind.