Besetzung öffentlicher Grund

Jeder, der im Gemeindegebiet öffentliche Flächen, darunter und darüber liegenden Raum oder Privatgründe...

Veröffentlichungsdatum:

05.12.2022

Lesedauer

1 Minute

Kategorien

Jeder, der im Gemeindegebiet öffentliche Flächen, darunter und darüber liegenden Raum oder Privatgründe mit öffentlichem Durchgang, auch nur zeitweilig zu besetzen gedenkt, muss bei der Gemeinde ein eigenes Ansuchen einreichen.
Öffentliche Gründe und Flächen sind die Gründe und Fläche öffentlichen Besitzes, welche zu den Domänengütern der Gemeinde oder zu deren unverfügbaren Vermögen gehören sowie Privatgründe mit öffentlichem Durchgangsrecht wie beispielsweise Straßen, Plätze, Alleen, Laubengänge, Park- und Gartenanlagen und ähnliche.

Das Ansuchen muss folgende Angaben enthalten:

  • Personalangaben des Antragstellers
  • genaue Lage des zu besetzenden öffentlichen Grundes (Grundparzelle) und dessen Fläche in Quadratmetern
  • die Art der Besetzung, deren Dauer, die Begründung, die Beschreibung der durchzuführenden Bauarbeiten und die Art ihrer Nutzung.

Gebührenpflichtig ist jede Art von Besetzung öffentlichen Grundes. Die Gebühr wird im Verhältnis zur besetzten Fläche und nach Quadratmetern oder laufenden Metern angewandt.
Dauerhafte Grundbesetzungen sind jene mit ständigem Charakter und jedenfalls eine Dauer von wenigstens einem Jahr haben.
Die Gebühr für die Dauerbesetzungen öffentlichen Grundes ist nach Kalenderjahr zu entrichten und zwar innerhalb 31. März jeden Jahres das auf den Gemeindeschatzmeister lautende Bankkontokorrent IT55I0816258660000300003204.
Zeitweilig sind die Besetzungen öffentlichen Grundes mit einer Dauer von weniger als einem Jahr.
Die Höhe der Gebühr für zeitweilige Besetzungen richtet sich nach dem Ausmaß der besetzten Fläche und nach der Dauer der Besetzung.
In der Gemeinde Deutschnofen werden die Straßen und die öffentlichen Flächen und Gründe in folgende Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 = Ortskern; Kategorie 2 = Außengebiete.

Gebühren:
Es sind Gebühren je nach Art und Ausmaß der Besetzung (pro m²) sowie nach Zone (Kat. 1 oder Kat.) 2) vorgesehen.
siehe: Verordnung Vermögensgebühr

Voraussetzungen:
siehe oben

Unterlagen:
- Ansuchen um Besetzung von öffentlichem Grund (download)
- Ansuchen um Verlängerung der Besetzung von öffentlichem Grund (download)

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.03.2024, 08:57 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen Möglichkeiten für Bürger*innen...

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.